
Was Unternehmen und Behörden jetzt wissen müssen: Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das EU-US Privacy-Shield-Abkommen für ungültig zu erklären, herrscht große Unsicherheit beim Thema Datenschutz. Die eindeutige Rechtsgrundlage, personenbezogene Daten von EU-Bürgern bei US-amerikanischen Diensten zu verarbeiten, fehlt. Dieser Artikel schafft Klarheit, zeigt unsere Positionierung als LionGate AG und leitet notwendige Handlungsschritte ab.
Auswirkungen des EuGH-Urteils
Das Urteil wirkt sich stark auf den Datentransfer zwischen der EU und den USA aus. Europäische Unternehmen und Behörden sind verunsichert, was in Bezug auf CLOUD Act, DSGVO und Cloud zu tun ist. Oft werden Begriffe falsch oder beliebig verwendet und miteinander vermischt.
Der CLOUD Act gilt für alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassungen in den USA. US-Behörden können auf Daten zugreifen, die auch außerhalb der USA gespeichert sind, sofern ein entsprechender Haftbefehl vorliegt. Dies betrifft Strafverfolgung und Terrorabwehr. Anders verhält es sich, wenn Diensteanbieter Kundendaten freiwillig in die USA übertragen: In diesem Fall sind sie gemäß DSGVO verantwortlich und müssen die Daten entsprechend schützen.
Cloud-Services in Europa DSGVO-konform nutzen
In Europa gilt ein striktes Datenschutzverständnis. Mit der DSGVO gibt es einen klaren rechtlichen Rahmen. Cloud-Lösungen datenschutzkonform zu betreiben, ist nach wie vor möglich. Als LionGate setzen wir seit Jahren Projekte nach strengen Datenschutzkriterien um.
Wichtige Punkte:
– Datenspeicherung in deutschen Rechenzentren, z.B. AWS Frankfurt.
– Daten sind kein Geschäftsmodell – unsere Kunden bezahlen für Services, nicht mit ihren Daten.
– Auftragsdatenverarbeitung (ADV/DPA) und technische sowie organisatorische Maßnahmen (TOM) sichern Datenschutz und Sicherheit.
Die Cloud als Enabler der Digitalisierung
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung in Deutschland und Europa weiter vorangetrieben werden muss. Die Cloud spielt dabei eine zentrale Rolle, z.B. im Bildungsbereich mit unserer Plattform vicole, die bereits an rund 50 Schulen in Deutschland implementiert wurde.
Zentrale Vorteile der Cloud:
– Innovation: Technologien wie AI und IoT benötigen Cloud-Infrastruktur.
– Elastizität: Ressourcen können flexibel je nach Bedarf bereitgestellt oder freigegeben werden.
– Agilität & Flexibilität: Cloud unterstützt agile Modelle, Continuous Deployment und DevOps.
– Collaboration: Wertschöpfungsketten können enger zusammenarbeiten und neu definiert werden.
– Kosteneffizienz: Sinnvoller Einsatz von Cloud-Lösungen spart Kosten.
Markt der Cloud-Anbieter
US-Anbieter wie AWS, Microsoft, IBM und Google dominieren den Markt. Wir setzen primär auf AWS, das hinsichtlich Funktionalität, Stabilität, Kosten, Performance und Datenschutz überzeugt. Europäische Alternativen erfüllen aktuell nicht die Minimalanforderungen an Cloud Computing. Als Bitkom-Mitglied verfolgen wir Initiativen wie Gaia-X, die Datensouveränität und Datenhoheit fördern.
Fazit
Auch nach dem Aus des EU-US Privacy-Shields lassen sich Cloud-Services DSGVO-konform nutzen. Unternehmen und Behörden sollten aber kritisch prüfen, wie Anbieter mit Daten umgehen, insbesondere bei sensiblen Bereichen wie Schule und Bildung. LionGate unterstützt Kunden und Entscheider aus Bildung und Politik aktiv mit innovativen Cloud-Lösungen.
Haben Sie Fragen zu Cloud und Datenschutz? Kontaktieren Sie uns gerne.